Wie funktioniert easyPKVpro?
Kostenerstattung statt Sachleistung
Statt der klassischen Sachleistung (Hausarztmodell) in der GKV nutzen Sie das Kostenerstattungsverfahren (§13 SGB V):
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Arzt behandelt Sie als Privatpatient und stellt eine Privatrechnung.
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Sie reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein, die den gesetzlichen Anteil übernimmt.
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Den verbleibenden Betrag erstattet easyPKVpro.
So erhalten Sie 100 % Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnersatz, Medikamente und Hilfsmittel