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Wie funktioniert easyPKVpro?

Kostenerstattung statt Sachleistung

Statt der klassischen Sachleistung (Hausarztmodell) in der GKV nutzen Sie das Kostenerstattungsverfahren (§13 SGB V):

  1. Arzt behandelt Sie als Privatpatient und stellt eine Privatrechnung.

  2. Sie reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein, die den gesetzlichen Anteil übernimmt.

  3. Den verbleibenden Betrag erstattet easyPKVpro.

So erhalten Sie 100 % Kostenerstattung für ambulante und stationäre Behandlungen, Zahnersatz, Medikamente und Hilfsmittel