Unterversicherungsverzicht

So ist diese Klausel im Vertrag geregelt

Ist das Gebäude aufgrund einer zu niedrigen Versicherungssumme nicht ausreichend versichert, liegt eine Unterversicherung vor. Tritt dann der Versicherungsfall ein, fällt die Entschädigungszahlung des Versicherers entsprechend geringer aus – die Differenz zur tatsächlichen Schadenssumme muss der Unterversicherte selbst bezahlen.

 

Ein Beispiel:

  • Wert des Gebäudes: 1.000.000 EUR
  • Versicherungssumme des Gebäudes: 500.000 EUR
  • 50% Unterversicherung
  • Schaden in Höhe von: 100.000 EUR
  • Entschädigungszahlung analog Unterversicherung: 50.000 EUR

Einige Versicherungen bieten die Option, eine sogenannten Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren. Bei Vorliegen eines Unterversicherungsverzichts bei einer Gebäude- oder Hausratversicherung werden im Falle eines Schadens keine Abzüge bei Unterversicherung gemacht.

Diese Vertragsklauseln sichert dem Versicherten zu, dass der Versicherer auf die Prüfung und die Kürzung im Schadensfall verzichtet. Der Versicherer übernimmt die entstandenen Kosten ohne Abzug bis zur Höhe der Versicherungssumme.

Bei einem Unterversicherungsverzicht wird die Versicherungssumme pauschal nach dem Bewertungsschema des Versicherers berechnet.

Somit besteht die Möglichkeit, dass die Versicherungssumme nach dem Berechnungsschema des Versicherers höher oder niedriger ausfällt als der aktuelle Neubauwert.