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Muss ich neu rechnen, wenn ich renoviere?

Nur bei Flächenänderung.

Eine Neubewertung Ihres Beitrags ist nur dann erforderlich, wenn sich durch eine Renovierung die Wohnfläche Ihrer Immobilie deutlich verändert – beispielsweise durch einen Dachausbau, einen Anbau oder die Umnutzung von Räumen.

Kleinere Modernisierungen oder Instandhaltungen, die keine Auswirkungen auf die Wohnfläche haben, beeinflussen den Beitrag nicht.