Muss ich neu rechnen, wenn ich renoviere?
Nur bei Flächenänderung.
Eine Neubewertung Ihres Beitrags ist nur dann erforderlich, wenn sich durch eine Renovierung die Wohnfläche Ihrer Immobilie deutlich verändert – beispielsweise durch einen Dachausbau, einen Anbau oder die Umnutzung von Räumen.
Kleinere Modernisierungen oder Instandhaltungen, die keine Auswirkungen auf die Wohnfläche haben, beeinflussen den Beitrag nicht.