Gilt der Schutz auch bei Leerstand?
Meldung bei längerem Leerstand erforderlich.
Der Versicherungsschutz bleibt auch während eines Leerstands bestehen. Allerdings ist es wichtig, längere Leerstände der Versicherung zu melden, da sich in dieser Zeit die Risikolage ändern kann. Unbewohnte Immobilien sind oft anfälliger für Einbruch, Vandalismus oder unbemerkte Schäden.
Melden Sie sich bitte, wenn Ihr Objekt dauerhaft über 90 Tage unbeaufsichtigt ist.